Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hier findest Du weitergehende Informationen zu Deinem Vertrag
1. IDENTITÄT UND ANSCHRIFT
LEGAL NEXT UG (haftungsbeschränkt) | Plantagenstraße 20 | Remise im Hof | 12169 Berlin | Telefon: +49 (0) 30-62939860 | E-Mail: info@legalnext.de im nachfolgenden „LEGAL GUARD“ genannt.
Hinweis: Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Beziehungen in männlicher Form erfolgen, sind sowohl männliche als auch weibliche sowie diverse Personen mit dieser Formulierung angesprochen.
2. GELTUNGSBEREICH
2.1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen LEGAL GUARD und dem Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, LEGAL GUARD stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2.2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmern nach § 14 BGB, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit den Vertrag mit LEGAL GUARD abschließen.
3. VERTRAGSSCHLUSS/VERTRAGSSPRACHE
3.1. Die Darstellung der Leistungen stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Kunde per Internet, Fax, Telefon oder E-Mail ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages absendet, gibt er ein verbindliches Angebot ab. LEGAL GUARD behält sich die freie Entscheidung über die Annahme des Angebots vor. Die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung oder Erbringung der Leistung. Sollte der Kunde binnen zwei Wochen keine Auftragsbestätigung oder Leistung erhalten, ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden.
3.2. Der Vertragstext wird ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.
4. LEISTUNGSUMFANG + VERGÜTUNG
4.1. Für das Vermittlungsangebot anwaltlicher Leistungen und/oder anwaltlicher Vertretung des Kunden im Rahmen dieses Vertrages erhält LEGAL GUARD eine monatliche Vergütung in Höhe des für das jeweilige Vertragsjahr gültigen Preises (nachfolgend „Honorar“ oder „Vergütung“). Der Kunde verpflichtet sich auf Nachfrage von LEGAL GUARD zumindest einmal jährlich die Anzahl der für ihn tätigen Mitarbeiter bekannt zu geben. Soweit sich die Mitarbeiteranzahl im Vergleich zum vorherigen Vertragsjahr geändert hat, gilt für das nächste Vertragsjahr das für die jeweilige Mitarbeiteranzahl nach der Preisliste für LEGAL GUARD vereinbarte Honorar. Eine Anrechnung der vereinbarten Vergütung auf später entstehende gesetzliche Rechtsanwaltsgebühren einer nachfolgenden oder gerichtlichen Beauftragung wird ausgeschlossen.
4.2. Leistungen im Zusammenhang mit dem LEGAL GUARD können von dem Kunden nur in Anspruch genommen werden, soweit der Anspruch oder die rechtliche Angelegenheit nach Vertragsabschluss entstanden ist. Der Kunde erteilt LEGAL GUARD hiermit ausdrücklich die Vollmacht, einen unserer Vertragsanwälte mit der Erbringung anwaltlicher Leistungen gemäß Ihrem Auftrag in Ihrem Namen zu beauftragen und mit ihm auch eine Vereinbarung über dessen Vergütung zu schließen. Eine Annahme des jeweiligen Auftrages erfolgt durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Kunden oder Beginn der Bearbeitung des Auftrages durch den beauftragten Vertragsanwalt von LEGAL GUARD.
4.3. Von diesem Vertrag nicht mit umfasst sind Leistungen, welche nicht in dem in der Anlage befindlichen Leistungsverzeichnis oder der vom Kunden ausgewählten Vertragslaufzeit aufgeführt sind. Soweit ein solcher Auftrag durch den Vertragsanwalt erbracht werden soll, ist der Kunde verpflichtet eine diesbezügliche Honorarvereinbarung mit dem Vertragsanwalt zu treffen. Neben der anfallenden Vergütung sind weitere Kosten, wie die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer, sowie nach vorheriger Rücksprache, Reisekosten und Spesen zu erstatten. Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Gebühren für Meldeamts- und Registeranfragen, Aktenversendungspauschalen und Ähnliches sind durch den Kunden, nach entsprechender Anforderung, im Voraus an den jeweiligen Vertragsanwalt oder die entsprechende Stelle zu zahlen.
4.4. Der Kunde gestattet es LEGAL GUARD, dem Vertragsanwalt Zugriff auf die vom Kunden bereitgestellten Unterlagen/Informationen zu gewähren. Der Kunde ist verpflichtet Nachfragen des Vertragsanwalts zum Sachverhalt direkt, vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.
4.5. Die von LEGAL GUARD vermittelte Rechtsberatung durch Vertragsanwälte bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die rechtliche Beratung umfasst keine wirtschaftliche und/oder steuerliche Beratung. Sofern die Rechtssache ausländisches Recht berührt, weist der Vertragsanwalt hierauf rechtzeitig hin. Eine etwaige steuerliche Auswirkung einer zivilrechtlichen Gestaltung hat der Kunde durch fachkundige Dritte (z.B. Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) auf eigene Veranlassung zu prüfen.
4.6. Das Pauschalhonorar ist jeweils monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag auf das Konto von LEGAL GUARD belastungsfrei zu entrichten. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto von LEGAL GUARD.
4.7. Soweit durch den Vertragsanwalt im Rahmen einer Vertretung gesetzliche Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als Schadensersatz gegenüber einem Schuldner geltend gemacht werden können, ist LEGAL GUARD berechtigt und bereits jetzt in jedem Einzelfall beauftragt, den Vertragsanwalt mit der Geltendmachung dieser gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren als Schadensersatz geltend zu machen. Kann der Schadensersatzanspruch gegenüber dem Schuldner durchgesetzt werden, steht LEGAL GUARD diese Gebühr neben dem Honoraranspruch aus diesem Vertrag zusätzlich zu. Eine Verrechnung mit dem aus diesem Vertrag geschuldeten Honorar findet nicht statt. LEGAL GUARD verpflichtet sich gegenüber dem Kunden über diese zusätzlichen Gebühren ordnungsgemäß abzurechnen.
4.8. Eingehende Zahlungen werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (insbes. §§ 366, 367 BGB) verrechnet. Zahlt der Schuldner nach Auftragserteilung direkt an den Kunden, teilt der Kunde LEGAL GUARD den Zeitpunkt und Höhe der Zahlung unverzüglich mit. Gutschriften, die der Kunde dem Schuldner erteilt gelten als Zahlungen in Höhe ihres jeweiligen Wertes. Zahlungen des Schuldners, die die Gesamtforderung übersteigen, werden von uns an diesen zurückerstattet.
4.9. Mit Erteilung des Auftrages erteilt der Kunde LEGAL GUARD auch den Auftrag und die Vollmacht, dem Vertragsanwalt eine Geldempfangsvollmacht zu erteilen, es sei denn, zwischen den Parteien wird etwas anderes vereinbart. Für den Kunden beim Vertragsanwalt eingehende Gelder werden von dem Vertragsanwalt treuhänderisch verwahrt und auf schriftliche Anforderung des Kunden auf das von ihm benannte Konto/an die von ihm benannte Person ausbezahlt. Die Kosten der Verwahrung (Anderkonto) sowie der Weiterleitung (Hebegebühr) sind durch den Kunden zu tragen.
4.10. Mit der Zahlung der zwischen dem Kunden und LEGAL GUARD vereinbarten Vergütung sind auch die jeweils anfallenden Kosten des Vertragsanwaltes für von LEGAL GUARD vermittelte Aufträge an den Vertragsanwalt abgegolten. LEGAL GUARD stellt den Kunden diesbezüglich ausdrücklich von Honorarforderungen des Vertragsanwalts frei. LEGAL GUARD verpflichtet sich deshalb gegenüber dem jeweils von LEGAL GUARD beauftragten Vertragsanwalt die Verpflichtungen des Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis in gleicher Weise zu erfüllen und den Kunden von seinen aus diesen Verträgen ergebenden Verpflichtungen zur Zahlung des jeweiligen Honorars gemäß §§ 414 ff. BGB zu befreien.
5. PFLICHTEN VON LEGAL GUARD
5.1. LEGAL GUARD bietet dem Kunden während der Vertragslaufzeit die Vermittlung anwaltlicher Leistungen für die sich aus der in der Anlage befindlichen Leistungsverzeichnis angegebenen Leistungen an. LEGAL GUARD erbringt im Rahmen dieses Vertrages ausschließlich Vermittlungsleistungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragsanwalt. Insbesondere bietet LEGAL GUARD keine Rechtsberatung und/oder Rechtsdienstleistung an. Das jeweilige Vertragsverhältnis kommt insoweit ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Vertragsanwalt zustande. Die Leistungen der weiteren Vertragspartner werden dem Kunden im Rahmen eines Vertrags zugunsten Dritter mit dem jeweiligen Vertragsanwalt angeboten. Die Leistungsbeziehung und auch die Haftungsbeziehung für Rechtsberatungen und Vertretungen kommen somit unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragsanwalt zustande. Die Erbringung der Leistung und Beratung erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen Vertragsanwalt im Rahmen eines gesonderten Vertrages.
5.2. LEGAL GUARD ist berechtigt, seine Leistungen zu verweigern, wenn nach Vertragsschluss bekannt wird, dass der Anspruch auf die Gegenleistung aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden, insbesondere einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, gefährdet ist. Ist der Kunde auch nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht bereit, Zug um Zug seine Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten, behält sich LEGAL GUARD den Rücktritt vom Vertrag vor.
6. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN
Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung durch einen Vertragsanwalt ist nur bei Beachtung der folgenden nicht abschließenden Obliegenheiten gewährleistet:
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Änderungen, der für unsere Geschäftsbeziehung wichtigen Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Unternehmereigenschaft) oder die längere nicht Erreichbarkeit, z.B. aufgrund eines Urlaubs oder aus sonstigen Gründen, hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Werden falsche Daten mitgeteilt, ist LEGAL GUARD zur Kündigung des jeweiligen Auftrages und/oder des Vertrages berechtigt.
6.2. Soweit der Kunde LEGAL GUARD eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass LEGAL GUARD ihm ohne Einschränkungen per E-Mail auftragsbezogene Informationen zusendet. Der Kunde sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf diese E-Mail-Adresse haben und dass er E-Mail Eingänge regelmäßig überprüft. Der Kunde ist verpflichtet LEGAL GUARD darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa eingehende E-Mails nur unregelmäßig überprüft oder E-Mail Zusendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden. Dem Kunden ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Kunde zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies LEGAL GUARD mit.
6.3. Der Kunde wird LEGAL GUARD über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Kunde wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit dem Vertragsanwalt selbst mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.
6.4. Der Kunde wird die ihm von LEGAL GUARD übermittelten Dokumente sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.
7. VERTRAULICHKEIT + VERARBEITUNG VON DATEN
7.1. LEGAL GUARD ist berechtigt, von Kunden anvertraute Daten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu verarbeiten. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von LEGAL GUARD.
7.2. LEGAL GUARD wird jede vertrauliche Information, Angabe, Tatsache, Unterlage oder jedes Dokument, die bzw. das uns im Rahmen des Dienstleistungsvertrages bekannt wird, vertraulich behandeln, Dritten nicht ohne Ihre Zustimmung zugänglich machen und sie nur zur Erfüllung der Aufgaben aus dem Dienstleistungsvertrag verwenden.
7.3. Soweit der Kunde einer Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB unterliegt, wird LEGAL GUARD hinsichtlich der personenbezogenen Daten und allen anderen Vorgängen und Umständen, die LEGAL GUARD von dem Kunden erhält, Verschwiegenheit wahren und unsere Mitarbeiter, etwaige Subunternehmen sowie weitere Stellen, die für uns tätig sind, zur Verschwiegenheit verpflichten.
8. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
8.1. Der Vertrag wird mit Bestätigung durch LEGAL GUARD wirksam und wird mit der sich aus dem Vertrag ergebenden Mindestvertragslaufzeit geschlossen. Die Parteien verzichten insoweit wechselseitig auf das ihnen zustehende Recht zur ordentlichen Kündigung. Die Parteien nehmen diesen Verzicht wechselseitig an.
8.2. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit, erstmalig zum Ende der vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr.
8.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn über das Vermögen eines Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Ablehnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei, sofern die jeweilige Vertragspartei nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nachweisen kann, dass keine Grundlage zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens vorliegt. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund steht LEGAL GUARD auch dann zu, wenn der Kunde die Leistungen von LEGAL GUARD, unter Berücksichtigung der jeweiligen Unternehmensgröße mehr als zu erwarten oder branchenunüblich in Anspruch nimmt.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Haftung der Vertragsanwälte von LEGAL GUARD und seiner Erfüllungsgehilfen gemäß § 51a BRAO wegen der Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher und gesetzlicher Haupt- und Nebenpflichten sowie die außervertragliche verschuldensunabhängige Haftung auf einen Betrag von EUR 1.000.000,00 (i.W.: Eine Millionen Euro) pro Schadensfall beschränkt ist. Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend § 51a BRAO nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadenverursachung, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
10. AKTENAUFBEWAHRUNG UND VERNICHTUNG
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Handakten des Vertragsanwalts, bis auf die Kostenakte und etwaige Titel, innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Ankündigung an den Kunden vernichtet, sofern der Kunde diese Akten nicht in der Kanzlei des Vertragsanwalts vorher abholt. Im Übrigen gilt zwischen dem Kunden und dem Vertragsanwalt § 50 Abs. 2 S. 2 BRAO.
11. HINWEIS FÜR DEN KUNDEEN
11.1. Die Vertretung in einer gerichtlichen Auseinandersetzung durch einen Vertragsanwalt von LEGAL GUARD ist von dem Leistungsumfang nicht umfasst. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist ein zusätzlicher Auftrag gegenüber dem Vertragsanwalt zu erteilen.
11.2. Der Vertragsanwalt ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, sind diese zusätzlichen Kosten durch den Kunden nur dann zu tragen, wenn der Kunde dem zuvor zugestimmt hat.
11.3. Die Vertragsanwälte sind berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was dem Rechtsanwalt im Rahmen des Mandats durch den Kunden anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich der Rechtsanwalt gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, grundsätzlich nur äußern, wenn der Mandant den Rechtsanwalt vorher von ihrer Schweigepflicht entbunden hat. Mit Abschluss dieses Vertrages entbindet der Kunde zur Erfüllung unserer Vertragspflichten die für den Kunden beauftragten Vertragsanwälte uns gegenüber in jedem Einzelfall von der anwaltlichen Schweigepflicht. Der Vertragsanwalt darf uns jederzeit Auskunft über die von ihm unternommenen Maßnahmen und den Stand des Verfahrens erteilen.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1. Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
12.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Leistungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, der Sitz von LEGAL GUARD.
12.3. Soweit eine oder mehrere der Klauseln dieses Vertrages unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen. Die gesetzlichen Regelungen gelten auch im Falle einer Regelungslücke.