ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


1. GELTUNG DIESES VERTRAGES
1.1. Mit Abschluss dieses Vertrages sorgen wir dafür, dass Sie mittels professionellem Forderungsmanagement über einen unserer Vertragsanwälte Ihre nicht titulierten Forderungen vorgerichtlich beitreiben können. So können Sie gegebenenfalls existenzgefährdende Liquiditätsengpässe und Forderungsausfälle vermeiden. Der Liquiditätsrechtsschutz besteht für Forderungen aus Ihrer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit, die im Antragsformular bezeichnet ist.
1.2. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer ist nach § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. GEGENSTAND DES VERTRAGES
2.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermittlung jeder der von Ihnen an uns übergebenen Forderung an einen unserer Vertragsanwälte, damit der Vertragsanwalt Ihre nicht titulierte Forderung vorgerichtlich gegenüber dem Schuldner geltend macht und durchsetzt.
2.2. Von diesem Vertrag nicht mit umfasst sind
2.2.1. Forderungen mit einem Nominalbetrag unter EUR 100,00 oder über EUR 100.000,00;
2.2.2. wirtschaftlich uneinbringliche Forderungen
2.2.3. im Ausland entstandene und/oder durchzusetzende Forderungen
2.2.4. Forderungen, mit deren Ausgleich sich der Schuldner zum Zeitpunkt Ihrer Übermittlung nicht im Verzug befindet;
2.2.5. durch rechtsgeschäftlichte Abtretung erlangte Forderungen; Forderungen aus Wett- und/oder Spielgeschäften oder aus sittenwidrigen Verträgen;
2.2.6. bereits verjährte Forderungen oder Forderungen, welche innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Ihrer Übermittlung verjähren;
2.2.7. Forderungen, mit deren Einzug bereits ein anderes Inkassounternehmen bzw. ein Rechtsanwalt beauftragt ist oder die an ein anderes Inkassounternehmen abgetreten oder verpfändet sind;

3. BEAUFTRAGUNG DER VERTRAGSANWÄLTE, KOSTENFREISTELLUNGSZUSAGE
3.1. Sie erteilen uns hiermit ausdrücklich die Vollmacht, einen unserer Vertragsanwälte mit der inhaltlichen Prüfung, insbesondere auf Schlüssigkeit und Verjährung auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Daten und der schriftlichen und/oder telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Schuldner, sowie dem Führen von Vergleichsverhandlungen und deren Abschluss und Überwachung in Ihrem Namen zu beauftragen und mit ihm auch Vereinbarungen über dessen Vergütung zu schließen. Die bei diesen Vertragsanwälten entstehenden Rechtsanwaltsgebühren werden ins Forderungskonto des jeweiligen Schuldners eingestellt und dem Vertragsanwalt in Ihrem Namen als Verzugsschaden bzw. Rechtsverfolgungskosten gegenüber dem Schuldner geltend gemacht.
3.2. Sie erteilen uns ausdrücklich die Vollmacht, in Ihrem Namen Ihren Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten gegen den jeweiligen Schuldner an den von uns in Ihrem Namen beauftragten Rechtsanwalt abzutreten. Dies gilt nicht, wenn und soweit Sie diese Kosten selbst tragen, z. B. weil Sie den Beitreibungsauftrag beenden.
3.3. Sie gestatten uns, dem Vertragsanwalt Zugriff auf die Unterlagen/Informationen zu gewähren. Sie verpflichten sich, Nachfragen des Vertragsanwalts zum Sachverhalt direkt zu beantworten.
3.4. Sollte der Schuldner nicht oder nicht vollständig zahlen, stellen wir Sie von der Zahlung der dann noch offenen Rechtsanwaltsgebühren unserer Vertragsanwälte frei. Dies gilt aber dann nicht, wenn Sie den Beitreibungsauftrag zur Durchsetzung der Hauptforderung und/oder der Kostenforderung gegenüber Ihrem Schuldner aus anderen Gründen als der wirtschaftlichen Aussichtslosigkeit von Beitreibungsbemühungen (z. B. aus Kulanz, Verzicht, Abschluss eines Vergleichs oder sonstigen unternehmensinternen Gründen) zurückgenommen haben oder wenn Sie uns bzw. die Vertragsanwälte mit der Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens auf Ihr eigenes Kostenrisiko beauftragt haben.
3.5. Wir übernehmen keine Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Gutachterkosten oder Gebühren für Meldeamts- und Registeranfragen. Diese sind durch Sie nach entsprechender Beauftragung an den Vertragsanwalt oder die entsprechende Stelle zu zahlen. Verauslagt der Vertragsanwalt für Sie solche Kosten, sind diese umgehend durch Sie zu erstatten.

4. VERGÜTUNG, AUSZAHLUNG
4.1. Für die Erbringung unserer Leistungen wird ein jährliches Pauschalhonorar vereinbart. Die Höhe der Pauschalvergütung ergibt sich aus dem Auftragsformular. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
4.2. Das Pauschalhonorar ist jeweils zu Beginn eines Vertragsjahres im Voraus auf das Konto des Unternehmers belastungsfrei zu entrichten. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto des Unternehmers. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3. Gegenüber Ihrem Schuldner verrechnen wir eingehende Zahlungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (insbes. §§ 366, 367 BGB). Zahlt der Schuldner nach Auftragserteilung direkt an Sie, müssen Sie uns oder dem beauftragten Vertragsanwalt Zeitpunkt und Höhe der Zahlung unverzüglich mitteilen. Gutschriften, die Sie dem Schuldner erteilen und Warenrücknahmen gelten als Zahlungen in Höhe ihres jeweiligen Wertes. Zahlungen des Schuldners, die die Gesamtforderung übersteigen, werden von uns an diesen zurückerstattet.

5. PFLICHTEN DES KUNDEN
5.1. Um Ihre Forderung möglichst gut durchsetzen zu können, ist es erforderlich, dass unsere Vertragsanwälte umfassend über den Sachverhalt informiert wird. Sie sind daher verpflichtet, unsere Vertragsanwälte bei der anwaltlichen Vertretung nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen und zu informieren. Insbesondere sind Sie verpflichtet, dem Vertragsanwalt die zur Bearbeitung Ihres Falls erforderlichen Unterlagen/Daten (etwa die schriftliche Vollmacht, Rechnungen, Mahnungen, sämtliche Korrespondenz, Angaben zur Rechtsschutzversicherung) zur Verfügung zu stellen. Erkennen Sie im weiteren Verlauf der Angelegenheit, dass die von Ihnen übermittelten Informationen nicht vollständig bzw. unzutreffend sind, sind Sie verpflichtet, den Vertragsanwalt und uns unverzüglich per E-Mail zu informieren und die Informationen zu vervollständigen bzw. zu berichtigen.


5.2. Sie ermächtigen den Vertragsanwalt, Erklärungen von uns im Zusammenhang mit diesem Auftragsverhältnis für Sie entgegenzunehmen.
5.3. Sie verpflichten sich, nach Übergabe der Forderung zur Vermeidung einer Parallelbearbeitung nicht mehr über die Forderung zu verfügen oder mit dem Schuldner in Verhandlungen einzutreten oder gegen ihn – unmittelbar oder mittelbar durch Dritte – vorzugehen. Soweit derartige Handlungen im Einzelfall erforderlich sind, stimmen Sie diese zuvor mit dem Vertragsanwalt ab. Wenn der Schuldner direkt Kontakt mit Ihnen aufnimmt, verweisen Sie den Schuldner an den Vertragsanwalt. Der Schriftwechsel mit dem Schuldner ist im Interesse einer einheitlichen Forderungsbeitreibung ausschließlich über den Vertragsanwalt zu führen.
5.4. Rechtsanwälte sind berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was dem Rechtsanwalt im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich der Rechtsanwalt gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, grundsätzlich nur äußern, wenn der Mandant den Rechtsanwalt vorher von ihrer Schweigepflicht entbunden hat. Mit Abschluss dieses Vertrages entbinden Sie zur Erfüllung unserer Vertragspflichten die für Sie beauftragten Vertragsanwälte uns gegenüber in jedem Einzelfall von der anwaltlichen Schweigepflicht. Er darf uns jederzeit Auskunft über die von ihm unternommenen Maßnahmen und den Stand des Verfahrens erteilen.
5.5. Sofern Sie Ihrem gewerblichen Schuldner gegenüber im Verzugsfall selbst einen pauschalierten Schadensersatzanspruch in Höhe von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend machen, ist dieser auf unsere erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten anzurechnen. Sie können den pauschalierten Verzugsschaden also nicht zusätzlich zu den Rechtsanwaltskosten von Ihrem Schuldner verlangen.

6. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
6.1. Der Vertrag wird mit Bestätigung durch uns wirksam und wird mit der sich aus dem Auftragsformular ergebenden Mindestvertragslaufzeit geschlossen. Die Parteien verzichten insoweit wechselseitig auf das ihnen zustehende Recht zur ordentlichen Kündigung. Die Parteien nehmen diesen Verzicht wechselseitig an.
6.2. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit, erstmalig zum Ende der vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr.
6.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Sie insbesondere dann vor, wenn wir die Vermittlung an uns übergebener Forderungen ablehnen, obwohl die hier festgelegten vertraglichen Voraussetzungen vorliegen. Ihre Kündigung muss spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang der Ablehnung in Textform bei uns zugegangen sein. Wenn wir mehr als fünf Forderungen in einem Zeitraum von zwölf Monaten an unsere Vertragsanwälte für Sie vermitteln, steht uns ab dem fünften oder mit jeder weiteren Vermittlung das Recht zu, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Zugang der Vermittlung zugegangen sein.

7. HAFTUNG + VERJÄHRUNG
7.1. Wir haften nur dann für die Verjährung von Forderungen, wenn uns der jeweilige Auftrag zum Forderungseinzug mindestens drei Monate vor Eintritt der Verjährung übergeben worden ist. In jedem Fall muss uns anhand der übergebenen Daten und Unterlagen eine Prüfung und Kontrolle der Verjährung möglich sein.
7.2. Wir sind nicht verpflichtet, die Verjährung von nicht titulierten Verzugszins- und Vollstreckungskostenersatzansprüchen zu verhindern. Für diese haften wir nicht.
7.3. Ihnen ist bekannt, dass im Falle einer Insolvenz des Schuldners die im Rahmen der Forderungseinziehung geleisteten Zahlungen des Schuldners vom Insolvenzverwalter auf Grund der Regelungen der Insolvenzordnung bis zu 10 Jahre rückwirkend angefochten werden können. Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung können Sie verpflichtet sein, vom Schuldner geleistete Beträge an den Insolvenzverwalter zurückzuerstatten. Wir übernehmen keine Verantwortung dafür, ob beim Schuldner eingezogene Forderungen der späteren Anfechtung durch den Insolvenzverwalter unterliegen.

8. VERTRAULICHKEIT
8.1. Wir werden jede vertrauliche Information, Angabe, Tatsache, Unterlage oder jedes Dokument, die bzw. das uns im Rahmen des Dienstleistungsvertrages bekannt wird, vertraulich behandeln, Dritten nicht ohne Ihre Zustimmung zugänglich machen und sie nur zur Erfüllung der Aufgaben aus dem Dienstleistungsvertrag verwenden.
8.2. Soweit Sie einer Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB unterliegen, werden wir hinsichtlich der personenbezogenen Daten und allen anderen Vorgängen und Umständen des Schuldners, die wir von Ihnen erhalten, Verschwiegenheit wahren und unsere Mitarbeiter, etwaige Subunternehmen sowie weitere Stellen, die für uns tätig sind, zur Verschwiegenheit verpflichten.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
9.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, für Leistungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, Berlin.
9.3. Soweit eine oder mehrere der Klauseln dieses Vertrages unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen. Die gesetzlichen Regelungen gelten auch im Falle einer Regelungslücke.